LG Köln Urteil Urheberrecht im Falle Pixelio (14 O 427/13)

Gerichtsurteil (by Thorben Wengert - Pixelio)Update: Das OLG Köln hat das Urteil des LG Köln aufgehoben. http://www.ra-plutte.de/2014/08/olg-koeln-pixelio-urteil-hat-keinen-bestand/

Wir sind soeben auf das Urteil (14 O 427/13) vom 30. Januar 2014 des Landgerichts Köln bzgl. der Urheberangabe in verwendeten Bildern aus der Bilddatenbank Pixelio gestoßen.

Kurze Erklärung:

Pixelio ist eine Bilddatenbank, die lizenzfreie/kostenlose Fotos & Grafiken von Profi- und Hobbyfotografen zur Verwendung bereitstellt. Als Gegenzug muss der Urheber des Bildes entweder unmittelbar am Bild selbst oder am Ende der jeweiligen Seite genannt werden. Außerdem muss eine Verlinkung zur Bilddatenbank Pixelio gesetzt sein.

In diesem Falle hatte der Beklagte seine Pflicht zur Urheberangabe gemäß der Pixeliobedingungen erfüllt. Der Kläger (Hobbyfotograf) war jedoch der Meinung, dass die Urheberangabe direkt im Bild selbst angegeben werden müsse, da der Aufruf der Bilddatei auch direkt, also ohne die dazugehörige Webseite, möglich sei und somit keine Rückschlüsse auf den “Künstler” zu finden seien.

Kurz um: Das Landgericht Köln hat dem Kläger Recht gegeben…

Das ist nicht nur in unseren Augen nicht nachvollziehbar, sondern auch im Hause Pixelio (Stellungnahme zum Urteil 14 O 427/13). Denn insofern sich ein Teilnehmer der Pixelio-Bilddatenbank mit den Nutzungsbedingungen bei der Registrierung einverstanden erklären muss, werden diese auch für jeden gültig.

Des Weiteren kann man auch unserer Meinung nach nicht jedem Verwender eines Bildes zugrunde legen, dass er die technischen Möglichkeiten besitzt bzw. beherrscht, derartige Änderungen am Bild vorzunehmen. Noch dazu ist es bei entsprechenden Verwendungsbedingungen sogar vom Urheber untersagt, jede Art von Änderungen am Bild vorzunehmen.

Daher hoffen auch wir, im Sinne der Allgemeinheit, dass das LG Köln sich mit diesem Fall nochmals genauer beschäftigt und das Urteil entsprechend aufhebt.

Auch wenn das Urheberrecht im Grunde seine Befürwortung findet, man muss es nicht unnötig übertreiben!

Bild: Thorben Wengert – Pixelio